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flock-in GmbH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1.1. Wir verkaufen ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Abweichungen, insbesondere mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.2. Unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen widersprechende Einkaufsbedingungen sind unwirksam, wir widersprechen ihnen hiermit ausdrücklich.

1.3. Soweit unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen dem Gesetz zu Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 09.12.1976 widersprechen, gelten sie nur gegenüber Kaufleuten.

2. Lieferung

2.1. Die Lieferzeit beginnt nicht vor Mitteilung aller für die Ausführung der Lieferung erforderlichen kaufmännischen und technischen Angaben durch den Besteller. Lieferung vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferzeit gilt allein als eingehalten, wenn bis zum Ende der vereinbarten Lieferzeit die Ware unser Werk verlassen hat, oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet worden ist. Liefertermine sind nur gültig, wenn die vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt
worden sind.

2.2. Bei Verzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung aufgrund groben Verschuldens beschränken sich Ihre Rechte darauf, sich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zu lösen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Soweit Ansprüche von Nichtkaufleuten nicht wirksam ausgeschlossen werden können, sind sie auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und die Auftragssumme beschränkt. Will der Besteller auf die Überschreitung der Lieferzeit Rechte herleiten, so hat er uns unbeschadet der weiteren gesetzlichen Voraussetzung eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.

2.3. Unvorhergesehene Ereignisse, die uns die Erfüllung unserer Leistungspflicht technisch oder wirtschaftlich unmöglich machen oder erschweren und die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferung angemessen hinauszuschieben, ohne dass der Käufer Ansprüche auf Schadensersatz oder Nachlieferung stellen kann. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

2.4. Geraten Sie in Annahmeverzug, so stehen uns die gesetzlichen Rechte und Ansprüche zu. Verlangen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so sind Sie verpflichtet, neben der Erstattung von Transportkosten und vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche, einen pauschalen Schaden in Höhe von 40 % der Auftragssumme zu leisten. Der Nachweis, dass kein oder geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist, geht in diesem Fall an Sie über.

2.5. Technische Angaben und Beschreibungen des Liefergegenstandes sind unverbindlich. Wir behalten uns Konstruktionsabänderungen vor, soweit sie für Sie zumutbar sind. Zeichnungen sowie insbesondere durch die Fa. flock-in GmbH erstellte Druckvorlagen bleiben vollumfänglich Eigentum der Fa. flock-in GmbH. Die Fa. flock-in GmbH ist jedoch berechtigt, die Kosten für die Erstellung der
Druckvorlage beim Auftraggeber geltend zu machen. Die Fa. flock-in GmbH behält sich auch ausdrücklich die Urheberrechte vor. Der Fa. flock-in GmbH steht an vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen angelieferten Gegenständen, ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderung aus der Geschäftsverbindung zu.

2.6. Muster sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Musterversand erfolgt grundsätzlich per Nachnahme.

2.7. Die Lieferung erfolgt ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Das Transportrisiko trägt auch bei frachtfreier Lieferung stets der Käufer.

2.8. Wird Ihnen die Ware auf Wunsch zugeschickt, so geht mit Verlassen des Werkes oder des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf Sie über unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt war und wer Frachtkosten trägt.

2.9. Mehr- oder Minderlieferungen bedingt auf produktionstechnischen Gegebenheiten bis max. 10 % der bestellten Auflage sind vom Auftraggeber zu akzeptieren. Tatsächlich berechnet wird jedoch allein die gelieferte Menge.

3. Haftung

3.1. Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Das gilt auch für Schäden aus Vertragsverletzungen, auf der Verletzung der Pflichten bei den Vertragshandlungen und für Schäden aus unerlaubter Handlung.

3.2 Unsere Schadensersatzpflicht beschränkt sich auf den unmittelbaren Schaden und ist begrenzt durch die Höhe des Auftragswertes. Für unmittelbare Schäden und Mängelfolgeschäden haften wir nicht.

4. Gewährleistung

4.1. Reklamationen für erkennbare Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen schriftlich nach Empfang der Ware erfolgen. Die mangelhafte Ware ist unverzüglich auf Kosten des Kunden an die Fa. flock-in GmbH zurückzuschicken. Bei berechtigten Reklamationen werden Portokosten rückvergütet.

4.2. Bei Mängel beschränken sich Ihre Ansprüche nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, so können Sie wandeln oder mindern, wobei weitergehende Ansprüche, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Lieferstand selbst entstanden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen sind.

4.3. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Schäden infolge natürlicher Abnutzung, bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstiger natürlicher Einflüsse. Dies gilt insbesondere auch bei vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an gelieferten Waren, die durch Sie oder Dritte unsachgemäß und ohne unsere vorherige Genehmigung, vorgenommen worden sind.

4.4. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Mangel Kenntnis erlangen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach der Ablieferung. 4.5. Mit Mängeln behaftete Ware ist spätestens 3 Tage nach schriftlicher Reklamation an die Fa. flock-in GmbH zurückzusenden. Bei späterer Rücksendung werden keinerlei Reklamationen
anerkannt. Handelsübliche oder geringe Änderung in Qualität der Ware dürfen nicht beanstandet werden. Bei Lohnarbeiten, die durch die Fa. flock-in GmbH ausgeführt werden, besteht Haftung lediglich für die ausgeführten Arbeiten. Der Käufer kann bei Mängeln nur die kostenlose Nacharbeit verlangen.

4.6. Bei Beflockung von Ballonseiden – Anzügen oder ähnlicher Grundware kann keine Flockhaltbarkeitsgarantie übernommen werden, insbesondere wenn die Ware imprägniert, wasserabweisend oder gummiert ist. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber auf eine Beflockung über Nahtstelle hinweg, besteht. Dies gilt sowohl für Transfers aller Art, sowie Direktbeflockung und Bedruckung. Bei Auftragserteilung ist dem Auftragnehmer kostenlos ein Muster des vorgesehenen Trägermaterials zur Verfügung zu stellen, um Versuche durchzuführen und bei Nichtgelingen den
Schaden auf ein Teil zu beschränken. Bei Fehlschlagen des Versuches fallen die Kosten für eine Wertminderung bzw. Zerstörung zu gleichen Teilen an Auftraggeber und Auftragnehmer.

4.7. Bei Ware, deren Preis so bemessen ist, dass es sich um Preiswert- und nicht Konfektionsware handelt, insbesondere bei T-Shirts, müssen gegebenenfalls kleinere Fehler in Kauf genommen werden. Eine Mängelrüge ist nicht statthaft.

5. Preisvorbehalt

5.1. Unsere Preise sind insoweit verbindlich, als wesentliche Änderungen der Rohmaterialpreise und Löhne nach Herausgabe unserer Preisliste bzw. nach Übersendung des Angebots eintreten und somit die vorhandenen Kalkulationsgrundlagen verändert werden. Die im Angebot der Auftragnehmerin
niedergelegten Preise bleiben unter Vorbehalt bestehen, dass auch die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert fortbestehen bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber vollumfänglich berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Dies bezieht sich insbesondere auf geringfügige Farbabweichungen, die allein produktionstechnisch bedingt sind.

5.2. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

5.3. Für Kleinstaufträge unter € 50,- Netto Warenwert berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,- (Mindermengenzuschlag).

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Wir behalten uns im einzelnen vor, Wechsel hereinzunehmen. Im Falle der Hereinnahme eines Wechsels haben Sie stets die Wechselspesen und sonstige Unkosten zu tragen, ebenso die Akkreditivispesen. Wechsel werden ausschließlich erfüllungshalber hereingenommen. Durch die Annahme eines Wechsels bleiben die unter Ziff. 7 der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen begründeten Sicherungsrechte, insbesondere der einfache, sowie der verlängerte Eigentumsvorbehalt (Forderungsabtretung) in vollem Umfange bestehen.

6.2. Sie sind nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6.3. Sind Sie mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder entstehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an Ihrer Zahlungsfähigkeit, sind wir berechtigt, Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz für bereits gemachte Aufwendungen zu fordern.

6.4. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschl. Verzugszinsen- und kosten sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.

6.5. Bei Zahlungsverzug können wir vorbehaltlich weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskont verlangen. Kommen Sie mit einer Zahlung in Verzug, sind sämtliche offene Rechnungen unter Wegfall des Zahlungszieles sofort fällig.

6.6. Für jede Zahlungserinnerung durch den Verkäufer ist dieser berechtigt € 6,- pauschale Kostenerstattung zu verlangen.

6.7. Werden Sonderpreise vereinbart und erfolgt der Zahlungseingang nicht zu dem vereinbarten Termin, wird zu den üblichen Normalkonditionen nachberechnet.

6.8. Skontoabzüge sind grundsätzlich unzulässig. Sie bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

6.9. Ins Ausland gestellte Rechnungen sind vom Auftraggeber spesenfrei anzuweisen.

6.10. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen von Rohmaterial, besonderer Materialien oder Vorleistung kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden, wenn die Bereitstellungskosten 30% des Auftragswertes übersteigen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Unsere Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Sie dürfen über unser Eigentum nicht verfügen, insbesondere dieses nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen.

7.2. Bis auf Widerruf darf unsere Ware entsprechend dem Vertragszweck verarbeitet und weiterveräußert werden. Bei Vermischung oder Verarbeitung erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt anteilmäßig auf das Eigentum an der neuen Sache; bei Weiterverkauf tritt anstelle der Ware die Kaufpreisforderung bis zur Höhe unserer Forderung einschl. Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten. Die Kaufpreisforderung wird hiermit an uns abgetreten. Wir nehmen dies Abtretung an. Haben wir Wechsel erfüllungshalber hereingenommen, so sind wir berechtigt, im Falle des Wechselprotestes (auch wenn dieser eine andere Lieferung betrifft), unsere Leistung zu sofortiger Fälligkeit zu stellen und die uns übertragenen Forderungen, bzw. das uns vorbehaltene Eigentum, geltend zu machen.

8. Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein wenn durch die Ausführungen seines Auftrages Rechte insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

9. Erfüllungsort – Gerichtsstand

9.1. Erfüllungsort – auch bei Verkauf frachtfrei oder fob etc. – ist Wiesloch.

9.2. Für sämtliche Streitigkeiten ist zuständig das Amtsgericht Wiesloch bzw. das Landgericht Heidelberg.

9.3. Jede Bestimmung gilt für sich allein. (§ 139 BGB)

9.4. Es gilt stets Deutsches Recht als vereinbart.

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